Versicherungsglossar

Eigenschaden

Definition:

Ein Eigenschaden liegt vor, wenn du selbst einen Schaden an deinen Sachen verursacht hast. Umgekehrt bezieht sich der Fremdschaden auf die Schäden, die du den Sachen einer anderen Partei hinzugefügt hast.. In der Haftpflichtversicherung ist der Eigenschaden regelmäßig ausgeschlossen. Wenn dir dein Smartphone auf den Boden fällt, musst du die entstehenden Kosten selbst begleichen. Gehört das Smartphone dagegen einem Freund, komm die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

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Praxisnahes Beispiel:

In der Kfz-Versicherung kannst du eine Kaskoversicherung abschließen, die Eigenschäden explizit abdeckt. Verursachst du dann einen Schaden an deinem Fahrzeug, kommt deine Versicherung für die Reparaturkosten auf.

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Dennis de Vries und 381 weitern

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